Mediation
Der
Trennungsfall ist eingetreten. Lange Zeit scheute
man die Aussprache mit dem Partner, weil man
Angst vor dem Schlimmsten hatte: sei es die
Trennung zu kommunizieren, sei es den
Trennungswunsch des anderen zu hören.
Gesprächsversuche endeten in emotionalen
Vorwürfen, bevor das eigentliche Thema überhaupt
zur Sprache kommen konnte.
Gerade jetzt, wenn die Trennung feststeht und
Schmerz die ohnehin schon gescheiterten
Gesprächsversuche unmöglich macht, müssen aber
existenzielle Dinge geregelt werden:
·
Bei
wem bleiben die Kinder ?
·
Wer
bleibt in der Wohnung?
·
Wie
viel Unterhalt muß und kann fließen?
·
Was
wird aus den gemeinsamen Schulden?
·
Wie
werden die vorhandenen Vermögenswerte verteilt?
Usw.
Es
gibt Paare, die können sich an einen Tisch
setzen und vorstehende Probleme miteinander
lösen. Diese Partner haben bereits ihre
emotionale Trennung vollzogen und können
sachlich miteinander umgehen und ihre Interessen
zugunsten einer Gesamtlösung neu definieren.
Die
meisten Paare können aber vor dem Trennungsfall
nicht miteinander sprechen und schon gar nicht
mehr , wenn er eingetreten ist.
Der
klassische Weg ist der Weg zum Anwalt, der u.U.
auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung
führt. Dabei geben die Betroffenen allerdings
ein großen Stück Autonomie aus der Hand. Sie
lassen ihre Konflikte von Stellvertretern
bearbeiten, was nicht selten zu einer von den
Beteiligten selbst gar nicht gewollten
Eskalation führt. Sie nehmen ihre Interessen
nicht selbst eigenverantwortlich war, sondern
überlassen ihre Wahrnehmung den Anwälten und dem
Gericht. Deren Lösungsweg ist allerdings durch
die Rechtsprechung auf durchschnittliche
Sachverhalte begrenzt und erlaubt vom Verfahren
her kein Eingehen auf individuelle für die
Parteien konkret zugeschnittene Ergebnisse.
Das
seit Mitte der 80iger Jahre auch in Deutschland
praktizierte Mediationsverfahren eröffnet den
sich Trennenden eine Alternative: In Gegenwart
eines Mediators verhandeln die Parteien autonom
und eigenverantwortlich alle persönlichen und
rechtlichen Folgen ihrer Trennung und Scheidung.
Am Ende des Verfahrens steht ein ebenso
verbindlicher Vertrag, wie das Urteil eines
Prozesses verbindlich ist. Entscheidend ist
aber, dass die Akzeptanz beider Parteien viel
größer gegenüber der selbst verhandelten
Regelung ist, als dies ein von einem Dritten
entschiedenes Urteil vermag.
Mediationsverfahren werden von Rechtsanwälten
und Angehörigen psychosozialer Gruppen
gleichermaßen durchgeführt. Beide Berufsgruppen
haben zusätzliche Ausbildungen zum Mediator
absolviert, um die in den einzelnen
Mediationsphasen erforderlichen Fähigkeiten der
jeweils anderen Berufsgruppe zu erlernen.
Gleichwohl ist eine Comediation mit einem Anwalt
und einem Psychologen zu empfehlen, soweit die
Kosten dafür erübrigt werden können. Pro
Mediator kostet eine Stunde zwischen € 75,-- und
€ 150,--. Auch die öffentliche Rechtsauskunft
der Freien und Hansestadt Hamburg bietet
Mediationen an.
Die
Mediation unterliegt einem formalen
Verfahrensgang. Zuerst schließen die Parteien
mit ihrem Mediator einen Vertrag, in dem nicht
nur die Honorarfrage des Mediators geklärt wird,
sondern die Parteien sich wechselseitig zur
vollständigen Offenlegung ihrer finanziellen
Verhältnisse aber auch zur Offenlegung ihrer
weiteren Lebensplanung verpflichten. Letzteres
ist insbesondere bei Regelungen zu beachten, die
die Kinder einbeziehen. Die Parteien
verpflichten sich ferner zur wechselseitigen
Vertraulichkeit und während des Verfahrens kein
Gerichtsverfahren zu führen.
Im
weiteren erarbeiten die Parteien die Punkte, die
bei ihnen geregelt werden müssen und teilen sich
gegenseitig ihre damit verbundenen Bedürfnisse
mit. In diesem Stadium wird der Mediator
Sprachbarrieren beseitigen und eine
Kommunikationsebene eröffnen, die eine
konstruktive Auseinandersetzung über die
vorhandenen Konflikte ermöglicht.
Durch die erfolgreiche Konfliktbearbeitung
können die Parteien in der nächsten Phase eine
Einigung über die Regelung der einzelnen
Trennungsfolgen erarbeiten, die von dem Mediator
schließlich in den Mediationsvertrag der
Parteien aufgenommen werden. Der Mediator wird
in dieser Phase mit den Parteien vor allen
Dingen an der Praktikabilität der von ihnen
gefundenen Lösung arbeiten.
Die
gefundenen Regelungen sind das Ergebnis einer
ausgewogenen, beiden Interessen gerecht
werdenden Verhandlung, die sich an der
bestehenden Rechtsprechung orientieren kann aber
auch völlig eigene Vorgehensweisen beinhalten
kann.
Die
Parteien können und sollen sich während des
Meditionsverfahrens anwaltlich beraten lassen,
um die gefundene Lösung objektiv überprüfen zu
lassen. Der beratende Anwalt soll hier keine
Interessenvertretung nach außen übernehmen,
sondern dem Mandanten die Rechtslage erläutern.
Der Mandant selbst entscheidet, ob und warum er
in seinem Fall anders verfährt, ohne dass dabei
die Ausgewogenheit des Mediationsvertrages
insgesamt in Frage gestellt ist.
Wenn
beide Parteien ihren Mediationsvertrag
unterzeichnet haben und diesen eventuell haben
notariell beurkunden lassen, ist der Weg frei
für eine einvernehmliche Scheidung.
So
faszinierend die Vorstellung einer Einigung ohne
schmutzige Wäsche vor Gericht auch sein mag, so
sollten sich Interessenten darüber klar sein,
dass die Mediation nicht für jedes Paar geeignet
ist:
Das
Mediationsverfahren ist freiwillig und muß von
beiden gleichermaßen gewollt sein.
Die
Parteien müssen über soviel wechselseitiges
Vertrauen verfügen, dass ein vorbehaltloses
Verhandeln möglich ist.
Versuche, die Mediation zur Durchsetzung eigener
Positionen zu verwenden, werden fehlschlagen.
Sind die Beteiligten aber bereit, im Wege der
Verhandlung nicht vorhersehbare aber
ausgewogene beiden Teilen gerecht werdende
Ergebnisse zu erarbeiten, wird die Mediation
erfolgreich sein.
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