Dit un' Dat
 

Mediation

Der Trennungsfall ist eingetreten. Lange Zeit scheute man die Aussprache mit dem Partner, weil man Angst vor dem Schlimmsten hatte: sei es die Trennung zu kommunizieren, sei es den Trennungswunsch des anderen zu hören. Gesprächsversuche endeten in emotionalen Vorwürfen, bevor das eigentliche Thema überhaupt zur Sprache kommen konnte.

Gerade jetzt, wenn die Trennung feststeht und Schmerz die ohnehin schon gescheiterten Gesprächsversuche unmöglich macht, müssen aber existenzielle Dinge geregelt werden: 

·  Bei wem bleiben die Kinder ?

·  Wer bleibt in der Wohnung?

·  Wie viel Unterhalt muß und kann fließen?

·  Was wird aus den gemeinsamen Schulden?

·  Wie werden die vorhandenen Vermögenswerte verteilt? Usw.

Es gibt Paare, die können sich an einen Tisch setzen und vorstehende Probleme miteinander lösen. Diese Partner haben bereits ihre emotionale Trennung vollzogen und können sachlich miteinander umgehen und ihre Interessen zugunsten einer Gesamtlösung neu definieren.

Die meisten Paare können aber vor dem Trennungsfall nicht miteinander sprechen und schon gar nicht mehr , wenn er eingetreten ist.

Der klassische Weg ist der Weg zum Anwalt, der u.U. auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt. Dabei geben die Betroffenen allerdings ein großen Stück Autonomie aus der Hand. Sie lassen ihre Konflikte von Stellvertretern bearbeiten, was nicht selten zu einer von den Beteiligten selbst gar nicht gewollten Eskalation führt. Sie nehmen ihre Interessen nicht selbst eigenverantwortlich war, sondern überlassen ihre Wahrnehmung den Anwälten und dem Gericht. Deren Lösungsweg ist allerdings durch die Rechtsprechung auf durchschnittliche Sachverhalte begrenzt und erlaubt vom Verfahren her kein Eingehen auf individuelle für die Parteien konkret zugeschnittene Ergebnisse.

Das seit Mitte der 80iger Jahre auch in Deutschland praktizierte Mediationsverfahren eröffnet den sich Trennenden eine Alternative: In Gegenwart eines Mediators verhandeln die Parteien autonom und eigenverantwortlich alle persönlichen und rechtlichen Folgen ihrer Trennung und Scheidung. Am Ende des Verfahrens steht ein ebenso verbindlicher Vertrag, wie das Urteil eines Prozesses verbindlich ist. Entscheidend ist aber, dass die Akzeptanz beider Parteien viel größer gegenüber der selbst verhandelten Regelung ist, als dies ein von einem Dritten entschiedenes Urteil vermag.

Mediationsverfahren werden von Rechtsanwälten und Angehörigen psychosozialer Gruppen gleichermaßen durchgeführt. Beide Berufsgruppen haben zusätzliche Ausbildungen zum Mediator absolviert, um die in den einzelnen Mediationsphasen erforderlichen Fähigkeiten der jeweils anderen Berufsgruppe zu erlernen. Gleichwohl ist eine Comediation mit einem Anwalt und einem Psychologen zu empfehlen, soweit die Kosten dafür erübrigt werden können. Pro Mediator kostet eine Stunde zwischen € 75,-- und € 150,--. Auch die öffentliche Rechtsauskunft der Freien und Hansestadt Hamburg bietet Mediationen an.

Die Mediation unterliegt einem formalen Verfahrensgang. Zuerst schließen die Parteien mit ihrem Mediator einen Vertrag, in dem nicht nur die Honorarfrage des Mediators geklärt wird, sondern die Parteien sich wechselseitig zur vollständigen Offenlegung ihrer finanziellen Verhältnisse aber auch zur Offenlegung ihrer weiteren Lebensplanung verpflichten. Letzteres ist insbesondere bei Regelungen zu beachten, die die Kinder einbeziehen. Die Parteien verpflichten sich ferner zur wechselseitigen Vertraulichkeit und während des Verfahrens kein Gerichtsverfahren zu führen.

Im weiteren erarbeiten die Parteien die Punkte, die bei ihnen geregelt werden müssen und teilen sich gegenseitig ihre damit verbundenen Bedürfnisse mit. In diesem Stadium wird der Mediator Sprachbarrieren beseitigen und eine Kommunikationsebene eröffnen, die eine konstruktive Auseinandersetzung über die vorhandenen Konflikte ermöglicht.

Durch die erfolgreiche Konfliktbearbeitung können die Parteien in der nächsten Phase eine Einigung über die Regelung der einzelnen Trennungsfolgen erarbeiten, die von dem Mediator schließlich in den Mediationsvertrag der Parteien aufgenommen werden. Der Mediator wird in dieser Phase mit den Parteien vor allen Dingen an der Praktikabilität der von ihnen gefundenen Lösung arbeiten.        

Die gefundenen Regelungen sind das Ergebnis einer ausgewogenen, beiden Interessen gerecht werdenden Verhandlung, die sich an der bestehenden Rechtsprechung orientieren kann aber auch völlig eigene Vorgehensweisen beinhalten kann.

Die Parteien können und sollen sich während des Meditionsverfahrens anwaltlich beraten lassen, um die gefundene Lösung objektiv überprüfen zu lassen. Der beratende Anwalt soll hier keine Interessenvertretung nach außen übernehmen, sondern dem Mandanten die Rechtslage erläutern. Der Mandant selbst entscheidet, ob und warum er in seinem Fall anders verfährt, ohne dass dabei die Ausgewogenheit des Mediationsvertrages insgesamt in Frage gestellt ist.

Wenn beide Parteien ihren Mediationsvertrag unterzeichnet haben und diesen eventuell haben notariell beurkunden lassen, ist der Weg frei für  eine einvernehmliche Scheidung.

So faszinierend die Vorstellung einer Einigung ohne schmutzige Wäsche vor Gericht auch sein mag, so sollten sich Interessenten darüber klar sein, dass die Mediation nicht für jedes Paar geeignet ist:

Das Mediationsverfahren ist freiwillig und muß von beiden gleichermaßen gewollt sein.

Die Parteien müssen über soviel wechselseitiges Vertrauen verfügen, dass ein vorbehaltloses Verhandeln möglich ist.

Versuche, die Mediation zur Durchsetzung eigener Positionen zu verwenden, werden fehlschlagen. Sind die Beteiligten aber bereit, im Wege der Verhandlung  nicht vorhersehbare aber ausgewogene beiden Teilen gerecht werdende Ergebnisse zu erarbeiten, wird die Mediation erfolgreich sein.   

 

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